Im Mittelpunkt des Netzwerkes/der Informationsreihe stehen der Austausch der Arbeitnehmervertretungen zu aktuellen gesetzlichen und sozialen Fragestellung und Neuerungen auf der einen Seite und um tarif- und mitbestimmungrechtliche Fragestellungen und Herausforderungen auf der anderen Seite.
Themen sind unter anderem: Regelungen der Rechte und Pflichten von Betriebsräten, Schwerbehindertenvertretungen sowie
Jugend- und Auszubildenenvertretungen, Informations-/ Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte und – pflichten.
Klar ist, das Forum richtet sich an alle gewählten Arbeitnehmervertretungen aus Betriebe mit und ohne Tarifbindung.
Die Freistellung erfolgt auf Grundlage des § 37 Abs. 2 BetrVG, bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX in Verbindung mit § 40 BetrVG.
Wenn die Einladung durch die IG Metall erhalten wurde, sind die ordnungsgemäßen Entsendebeschlüsse durch die Gremien
zu fassen und der Arbeitgeber entsprechend zu informieren.
Die Kosten trägt die IG Metall Herborn-Betzdorf, der Arbeitgeber hat Fahrzeit und Arbeitszeit sowie Fahrtkosten zu tragen.