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Deine Extrazahlung in der Leiharbeit
Die Extrazahlung für Mitglieder
Nutze die Chance und beantrage Deine Mitglieder-Extrazahlung zum Urlaubsgeld zwischen dem 19. Mai und 30. Juni 2026. Wichtig ist, dass Du mindestens 6 Monate Mitglied bei uns und mehr als 6 Monate bei Deinem Verleiher tätig bist.
Foto: iStock.com/da-kuk
Die Extrazahlung für Mitglieder!
Dann folge bitte dem nebenstehenden Link. Bitte logge Dich mit Deiner E-Mail und Deinem Passwort ein. Hier findest Du Deine Bescheinigung und einen Musterantrag.
BIST DU SCHON IM SERIVCECENTER REGISTRIERT?
Dann folge bitte dem obenstehenden Link. Bitte logge Dich mit Deiner E-Mail und Deinem Passwort ein. Hier findest Du Deine Bescheinigung und einen Musterantrag.
Nachdem Du die Mitgliedsbescheinigung und den Musterantrag aus dem Servicecenter heruntergeladen hast, hast Du zwei Möglichkeiten:
1) DIGITAL PER MAIL:
Bitte sende die Unterlagen als E-Mail mit dem Text des Musterantrags und der Mitgliedsbescheinigung als Anhang an Deinen Verleihbetrieb/Disponenten.
2) MIT DER POST:
drucke beides aus, adressiere den Antrag an den Verleihbetrieb, unterschreibe ihn und schicke alles per Post ab.
BITTE DENKE AN DIESE FRIST
Die Anträge zum Urlaubsgeld können bis zum 30. Juni 2026 (Eingang beim Verleihbetrieb) gestellt werden.
Übrigens: Auch in Zukunft bekommst Du Extrazahlungen, wenn Du Mitglied der IG Metall bleibst.
Solltest Du Fragen haben, so melde Dich gerne bei uns.